Ausbildung in Deutschland für Ausländer 2026: der komplette Weg
- Ja, du kannst als Nicht-EU-Bürger eine Ausbildung in Deutschland machen: mit einem Ausbildungsvertrag, Deutsch ab B1 und gesichertem Lebensunterhalt.
- Es gibt drei Wege zum Aufenthalt: §16a (Ausbildungsvisum), §24 (ukrainische Schutzberechtigte, Ausbildung ohne Statuswechsel möglich) und die Chancenkarte zur Platzsuche.
- Geld 2026: Mindestvergütung 724 € im 1. Jahr, Durchschnitt 1.209 € brutto. Für das Visum gilt der Lebensunterhalt ab ca. 1.048 € brutto Vergütung als gesichert, die Differenz deckt ein Sperrkonto.
- Der Markt will dich: 54.400 Plätze blieben 2025 unbesetzt, rund 70.000 neue Azubi-Verträge gingen 2024 an ausländische Bewerber.
Kann ich als Ausländer eine Ausbildung in Deutschland machen?
Ja. Eine Berufsausbildung steht Bewerbern aus allen Ländern offen, auch ohne EU-Pass, ohne Abitur und ohne perfektes Deutsch. Du brauchst drei Dinge: einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, Deutschkenntnisse (für das Visum in der Regel B1) und genug Geld zum Leben, wobei deine Ausbildungsvergütung voll zählt.
Die Nachfrage ist real: zum 30.09.2025 blieben 54.400 Ausbildungsplätze unbesetzt (BIBB). 2024 schlossen rund 70.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen neuen Ausbildungsvertrag ab, doppelt so viele wie zehn Jahre davor. Betriebe suchen aktiv im Ausland, besonders in Pflege, Handwerk, Logistik und Gastronomie.
Voraussetzungen: was du wirklich brauchst
Die kurze Liste, ohne Behörden-Nebel:
- Ausbildungsvertrag. Das wichtigste Dokument. Ohne Vertrag kein Visum, keine Anmeldung an der Berufsschule, nichts. Wie du ihn findest: Schritt-für-Schritt-Plan unten.
- Deutsch ab B1. Das Gesetz (§16a AufenthG) verlangt nur „ausreichende" Kenntnisse. In der Praxis wollen die Botschaften ein B1-Zertifikat oder eine Bestätigung des Betriebs. Wichtig: die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt B2 für die Berufsschule. Mit B1 bekommst du das Visum, mit B2 bestehst du die Theorie. Details: Ausbildung mit B1: welche Berufe dich nehmen.
- Schulabschluss. Rechtlich ist für die duale Ausbildung kein bestimmter Abschluss vorgeschrieben: der Betrieb entscheidet. Eine beglaubigte Übersetzung deiner Zeugnisse brauchst du trotzdem, für Bewerbung und Botschaft.
- Gesicherter Lebensunterhalt. 2026 heißt das: Vergütung ab ca. 1.048 € brutto im Monat, oder Sperrkonto für die Differenz. Genaue Rechnung im Geld-Kapitel.
Welcher Aufenthaltstitel passt zu dir
Es gibt drei Hauptwege, je nachdem, wo du gerade bist und welchen Pass du hast:
| Dein Fall | Titel | Das Wichtigste |
|---|---|---|
| Du bist aus der Ukraine und schon in Deutschland (§24) | §24 reicht, §16a optional parallel | Mit §24 darfst du sofort eine Ausbildung beginnen, ohne Statuswechsel. §16a kann zusätzlich beantragt werden und sichert dich ab, falls der Schutzstatus nach dem 04.03.2027 endet. Ausführlich: Параграф 24 і Ausbildung (UA). |
| Du bist im Ausland und hast schon einen Vertrag | §16a AufenthG (Ausbildungsvisum) | Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen: Vertrag, B1-Nachweis, Lebensunterhalt. Bearbeitung dauert je nach Botschaft Wochen bis Monate, früh anfangen. |
| Du bist im Ausland und suchst noch einen Platz | Chancenkarte (§20a) oder Visum zur Ausbildungsplatzsuche (§17) | Beide erlauben die Einreise zur Suche. Achtung, hier widersprechen sich viele Quellen: was mit der Chancenkarte beim Übergang in die Ausbildung wirklich geht, klären wir in einem eigenen Artikel (in Arbeit). |
Geld: was du verdienst und was du nachweisen musst
Du verdienst vom ersten Tag an. Für Ausbildungsverträge, die 2026 beginnen, gilt die gesetzliche Mindestvergütung nach §17 BBiG:
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung (Verträge ab 2026) | Zum Vergleich: Verträge 2025 |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 € brutto/Monat | 682 € |
| 2. Jahr | 854 € | 805 € |
| 3. Jahr | 977 € | 921 € |
| 4. Jahr | 1.014 € | 955 € |
Das ist die Untergrenze. Der tarifliche Durchschnitt lag im Oktober 2025 bei 1.209 € brutto pro Monat (BIBB), im öffentlichen Dienst sogar bei 1.329 €. Pflege, Bau und Industrie zahlen deutlich über dem Minimum.
Lebensunterhalt für das Visum
Für das Visum nach §16a gilt der Lebensunterhalt 2026 als gesichert, wenn deine Vergütung bei etwa 1.048 € brutto (rund 822 € netto) im Monat liegt. Verdienst du weniger, deckst du die Lücke mit einem Sperrkonto. Die Formel:
Beispiel: Vergütung 850 € → (1.048 − 850) × 12 = 2.376 € auf dem Sperrkonto. Kost und Logis vom Betrieb werden angerechnet. Für rein schulische Maßnahmen gelten höhere Sätze (1.091 € netto/Monat, Make it in Germany): nicht verwechseln.
Reicht das Geld trotzdem nicht zum Leben? Dafür gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): bis zu 822 €/Monat Bedarf, auch für viele ausländische Azubis, inklusive §16a und §24. Der ausführliche BAB-Guide mit Rechner ist in Arbeit, bis dahin: offizieller BAB-Rechner der Arbeitsagentur.
Schritt für Schritt zum Ausbildungsvertrag
- Deutsch auf B1 bringen (besser B2). Ohne das geht nichts weiter. Integrationskurs oder Berufssprachkurs nutzen, die sind oft kostenlos.
- Zeugnisse übersetzen lassen (beglaubigt). Anerkennung ist für die duale Ausbildung meist nicht Pflicht, die Übersetzung schon.
- Beruf wählen, realistisch. Schau, wo Plätze frei bleiben: Handwerk, Logistik, Gastronomie, Pflege (Achtung: B2), Verkauf. Unsere Tabelle nach Sprachniveau: hier.
- 10 bis 30 Bewerbungen schreiben. Lebenslauf nach deutschem Muster, kurzes ehrliches Anschreiben. Bewerbungsstart ist ein Jahr vor Ausbildungsbeginn, bei kleinen Betrieben geht es auch kurzfristig.
- Praktikum anbieten. Der unterschätzte Trick: eine Woche Probearbeit überzeugt mehr als jedes Zeugnis. So habe ich meinen Platz bekommen.
- Vertrag unterschreiben und vom Betrieb bei der Kammer (IHK/HWK) eintragen lassen.
- Aufenthalt regeln: aus dem Ausland Visum nach §16a beantragen, in Deutschland mit §24 direkt starten oder §16a parallel beantragen.
- BAB prüfen und beantragen, vor dem Start, bei der Agentur für Arbeit.
Wenn etwas schiefgeht
Ausbildung abgebrochen oder Betrieb insolvent? Wenn es nicht deine Schuld ist, gibt dir §16a bis zu 6 Monate, einen neuen Platz zu finden. Sofort die Ausländerbehörde informieren und jede Bewerbung dokumentieren.
Geld zu knapp? Neben der Ausbildung darfst du mit §16a bis zu 20 Stunden pro Woche jobben. Die 10-Stunden-Grenze, die noch auf vielen Websites steht, gilt seit März 2024 nicht mehr. Selbstständige Tätigkeit ist dagegen nicht erlaubt.
Berufsschule zu schwer? Es gibt ausbildungsbegleitende Hilfen (AsA flex) der Arbeitsagentur: kostenloser Nachhilfeunterricht, auch für Sprache. Frag deinen Betrieb oder die Berufsberatung, bevor du ans Aufgeben denkst.
FAQ
Kann ich mit B1 eine Ausbildung machen?
Ja. Für das Visum reicht in der Regel B1, die Berufsschule läuft aber auf Deutsch, und die Arbeitsagentur empfiehlt B2. Viele Betriebe in Handwerk, Logistik und Gastronomie nehmen B1-Bewerber. Ausführlich: Ausbildung mit B1.
Wie alt darf ich für eine Ausbildung sein?
Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Auch mit 30, 40 oder 50 ist eine Ausbildung möglich und wird teils gefördert. Je älter du bist, desto mehr zählt deine Berufserfahrung im Bewerbungsgespräch.
Muss mein Schulabschluss anerkannt werden?
Für die duale Ausbildung ist keine formale Anerkennung vorgeschrieben, der Betrieb entscheidet. Beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse brauchst du für Bewerbung und Visum trotzdem.
Wie viel kostet mich der ganze Weg?
Visum ca. 75 €, Übersetzungen 30 bis 80 € pro Dokument, B1-Prüfung 100 bis 200 €. Die Ausbildung selbst kostet nichts, du wirst bezahlt. Das Sperrkonto ist kein Verlust, das Geld bleibt deins.
Was kommt nach der Ausbildung?
Mit dem Abschluss giltst du als Fachkraft: Aufenthaltserlaubnis nach §18a mit Jobangebot, und die Niederlassungserlaubnis gibt es für in Deutschland Ausgebildete schon nach 2 Jahren mit 24 Monaten Rentenbeiträgen (§18c AufenthG).
Quellen
- §16a AufenthG · §17 BBiG · §18c AufenthG
- BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2026 · BIBB: tarifliche Vergütungen 2025 · BIBB: Ausbildungsmarkt 2025
- Merkblatt Aus- und Weiterbildung (Auslandsvertretung, Stand März 2026)
- Bundesagentur für Arbeit: BAB · BAGFW-Arbeitshilfe (März 2025)
Zuletzt geprüft: 10.06.2026. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.